Die ICANN verlangt die Verifizierung des Inhabers, wenn für gTLDs folgende Änderungen in den Domaininhaberdaten vorgenommen werden:
– Organisationsname, Vorname oder Nachname
– E-Mail-Adresse
– Die Kombination von Name und E-Mail-Adresse erstmals bei einer Neuregistrierung verwendet wird
– Eine Domain für eine bislang nicht verifizierte Kombination aus Name und Mail-Adresse transferiert wird
Falls die Domains noch vor der ‚Registrant Verification‘-Richtlinie registriert wurde, erfolgt eine Verifizierung nur bei den o.g. Änderungsaktionen.